Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit c/o Bayerischer Jagdverband e.V.
Förderstelle Schwarzwild
Hohenlindner Straße 12
85622 Feldkirchen
„Vorbeugende Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“
Erstattungsantrag mit Eigenerklärung
für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen (m/w), Überläufern (m/w), Keilern und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, im Jagdjahr 2021/2022 (Jagdstrecke vom 01.04.2021 bis 31.03.2022).
Anlage: Kopie der von der unteren Jagdbehörde bestätigten (Stempel und Unterschrift) Streckenliste 2021/2022
Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung sind der Reviername und das Jagdjahr, die Anzahl und
Art der erlegten Wildschweine, das Erlegungsdatum, die Bestätigung der Unteren Jagdbehörde, sowie Randbemerkungen (z.B. Fallwild) notwendig. Alle anderen Bestandteile der Streckenliste können geschwärzt werden.
Pro Tier werden € 70,00 als Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Für Schwarzwild, welches in einem grenznahen Revier zu Thüringen, Sachsen oder der Tschechischen Republik erlegt wurde, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von € 100,00 geleistet.
Ab 16.12.2020 gilt eine erweiterte Dokumentationspflicht. Alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine müssen durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche Dokumentation nachgewiesen werden.
Diese Dokumentation kann erfolgen mittels:
- Fotografie mit Angabe des Jagdreviers oder
- schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder
- Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe oder
- eines - einer externen Wirtschaftsprüfung- unterliegenden Jagdbuchungs-/Dokumentationssystems für die Abgabe/-Vermarktung von Wildbret oder
- Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).
Die jeweilige Dokumentation muss bei landkreisübergreifenden Jagdrevieren den jeweiligen Erlegeort umfassen.
Bitte schicken Sie diese Unterlagen zur erweiterten Dokumentation nichtmit dem Antrag mit, sondern behalten diese bei sich für eine evtl. Prüfung bzw. Nachforderung. Die Unterlagen müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anforderung sind die Unterlagen dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorzulegen.
Wichtige Hinweise:
- Für jedes Revier muss ein eigener Antrag (gesamt 2 Seiten) gestellt werden.
- Für Fallwild wird keine Aufwandsentschädigung ausbezahlt.
- Bitte kontrollieren Sie Ihren Antrag genau auf Vollständigkeit & Richtigkeit (IBAN, Originalunterschrift, korrekte Stückzahlen etc.).
- Der Antrag inkl. Streckenliste muss per Post an die obige Adresse in Feldkirchen gesendet werden. Behalten Sie für sich eine Kopie und notieren Sie sich das Datum des Versands.
Ein Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung besteht nicht.
Frist für die Antragstellung: 15. Juli 2022.
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Empfänger der Aufwandsentschädigung (pro Revier ist ein eigener Antrag erforderlich!):
Name:
Straße:
PLZ, Ort:
Tel. Nr.:
E-Mail:
Name Kontoinhaber:
IBAN(22 Stellen):
Reviername:
Revier liegt im Landkreis/in den Landkreisen:
Bitte ankreuzen:
EJR GJR SJR
Untere Jagdbehörde (Landratsamt):
Mein Revier liegt ganz oder teilweise in einem grenznahen Gebiet: Ja Nein
Bei JA, kreuzen Sie hier bitte das entsprechende Grenzgebiet an (Landkreise und kreisfreie Städte):
Unterfranken: Rhön-Grabfeld, Haßberge
Oberfranken: Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i.F. und die kreisfreien Städte Coburg und Hof Niederbayern: Regen, Freyung-Grafenau
Oberpfalz: Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i.d. Oberpfalz
Ich beantrage für die im grenznahen Gebiet im Zeitraum von 01.04.2021 bis 31.03.2022 erlegten Wildschweine die Aufwandsentschädigung für folgende Gesamtstückzahlen (kein Fallwild):
Stück x 100 Euro = Euro
Mein Revier liegt ganz oder teilweise NICHT in einem grenznahen Gebiet: Ja Nein
Ich beantrage für die im nicht grenznahen Gebiet im Zeitraum von 01.04.2021 bis 31.03.2022 erlegten Wildschweine die Aufwandsentschädigung für folgende Gesamtstückzahlen (kein Fallwild):
Stück x 70Euro = Euro
Hinweis zum Datenschutz:
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit. Der Bayerische Jagdverband e.V. ist Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Artikel 28 DSGVO. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit abrufen.
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.
Vorsätzliche oder fahrlässig gemachte unrichtige oder unvollständige Angaben, sowie das vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen dieser Angaben/Tatsachen können neben der Rückforderung der gewährten Aufwandsentschädigung die Strafverfolgung wegen Betruges nach dem Strafgesetzbuch zur Folge haben.
Datum:
Unterschrift